Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, die Pfandpflicht auf alle Getränkedosen und Einweg-Plastikflaschen auszudehnen. Die Entschließung, die Hessen und Baden-Württemberg angeregt hatten, fasste die Länderkammer am Freitag in Berlin. Darin heißt es, die Getränkeart dürfe bei der Frage der Pfandpflicht keine Rolle mehr spielen, wie der Bundesrat mitteilte.
Jeder hier in Deutschland kennt die Pfandrücknahme-Automaten von Tomra-Systems in den Supermärkten.
Wir diskutieren über eine Erweiterung des Pfandpflichtrücknahme auf alle Plastikflaschen, aber weltweit gibt es noch kein einheitliches Pfandrücknahmesystem!
Bisher landen viele der
jährlich rund eine Milliarde Einweg-Plastikflaschen
ohne Pfand
in der Umwelt oder dem Restmüll,
…wodurch die Natur und speziell die Meere stark verschmutzt, und Ressourcen verschwendet werden. Insbesondere in Asien und Latein-Amerika ist dies ein riesiges Problem. Aber auch hier in Europa gibt es noch lange kein einheitliches Pfandrücknahme-System – jeder der im Urlaub in Italien und Spanien war, hat dies bereits feststellen können!
In Anbetracht dieser Probleme, ist das Potential der norwegischen Tomra Systems ASA noch lange nicht ausgeschöpft, und bietet noch viel Wachstumsspielraum!
Der Aktienkurs von Tomra verläuft – trotz Corona-Krise – nahe ihres Höchstkurses. Somit ist das Unternehmen sohl renditetechnisch als auch inhaltlich eine perfekte Ergänzung im Ökostar-Portfolio (Factsheet pdf).
Monetarisieren Sie Ihren Blog, Kanal oder sonstige Kontakte – unkompliziert und einfach!
Machen Sie sich als unabhängiger Finanzberater selbständig und nutzen Sie die Kraft der Gruppe.
Jeden Sonntag das Wichtigste der Börsenwoche und Ihrer Strategie – per eMail und/ oder WhatsApp.
Sehr geehrter Besucher, die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1, und 1a KWG) von Vermögensverwaltungsmandaten, Investmentfonds, Zertifikaten, Anleihen, Aktien, Optionsscheinen, ETFs, Genussscheinen, Optionen, Inhaber- und Orderschuldverschreibungen , ETCs sowie Beteiligungen (geschlossene Fonds) bieten wir Ihnen als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 2 Abs. 10 KWG für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an. Die NFS ist ein freies und unabhängiges Finanzdienstleistungsinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Haftungsübernahme der NFS erstreckt sich weiterhin auf folgende Produktgruppen: Genossenschaftsanteile, Direktinvestments soweit unter http://www.nfs-netfonds.de/finanzinstrumente/ aufgeführt . Weitere Informationen finden Sie im Impressum.
© Copyright 2021 Investment Soulutions Munich GmbH
Jetzt direkt per WhatsApp kontaktieren!
Neueste Kommentare