Einkünfte aus Geldvermögen gelten als Kapitalerträge und sind bis zu einem bestimmten Freibetrag steuerfrei. Da ein Freistellungsauftrag ab dem 1. Januar für das gesamte Kalenderjahr gilt, sollten Sie ihn prüfen und bei Ihrer Depotbank stellen um unterjährig der Steuerbelastung zu entgehen. Was Sie dabei berücksichtigen müssen, erfahren Sie hier.

Steuern sparen – bis €801 Gewinn pro Person
Mit einem Freistellungsauftrag können Anleger Steuern sparen. Denn so stellen sie sicher, dass von Kapitalertragsauszahlungen wie Zinsen und Dividenden, von Fonds-Ausschüttungen sowie von den Gewinnen durch Verkäufe von Aktien keine Abgeltungssteuer abgezogen wird. Dabei dürfen die Kapitalerträge allerdings den Sparerpauschalbetrag – auch Sparerfreibetrag genannt – nicht übersteigen. Dieser beträgt für Alleinstehende 801 Euro und für Ehepaare das Doppelte, also 1.602 Euro.
Wichtig: Solange Sie keinen Freistellungsauftrag
bei Ihrem Kreditinstitut gestellt haben, führt dieses
automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer –
zuzüglich möglichem Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer – an das Finanzamt ab.
Das gilt auch dann, wenn die Einkünfte des Steuerpflichtigen nicht die Grenze für den Pauschbetrag überschreiten.In der Regel können Sie pro Finanzinstitut einen Freistellungsauftrag für alle dort geführten Konten einreichen. Da sich Freistellungsaufträge aber auf mehrere Banken verteilen lassen, ist es wichtig, den Überblick zu behalten. Sonst könnten Sie den Sparerpauschbetrag überschreiten. Ein Steuerabzug wäre die Folge. Deshalb sollten Sie Ihre Freistellungsaufträge sinnvoll aufteilen. Da wo Sie die meisten Erträge erwarten, sollten Sie den Großteil des Freibetrags zuordnen. Da es auf Spar- und Tagesgeldkonten aktuell (fast) keine Zinsen gibt, werden die Erträge höchstwahrscheinlich im Depot am höchsten sein.
Direkt bei Ihrer Bank einreichen
Einen Freistellungsauftrag auf Kapitalerträge reichen Sie unterschrieben und mit Angabe Ihrer Steueridentifikationsnummer direkt beimKreditinstitut ein. Er gilt immer ab dem 1. Januar für das gesamte Kalenderjahr, in dem er eingereicht wurde. Ein bestehender Freistellungsauftrag lässt sich jederzeit ändern. Dazu erteilen Sie einen neuen Auftrag, der mindestens über der Höhe des aktuell ausgeschöpften Freistellungsbetrags liegen muss. Im Anhang haben wir die Formulare für die Einreichung eines Freistellungsauftrag für die jeweiligen Depotbanken (DAB Bank, comdirect, FFB) hinterlegt.
Sie müssen diese nur noch ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und anschließend direkt an die jeweilige Bank weiterleiten.
Ihr Freistellungsauftrag zum Download:
Downloads:
DAB Freistellungsauftrag oder online beantragen
FFB Freistellungsauftrag oder online beantragen
comdirect Freistellungsauftrag oder online beantragen
Hinweis auf Beratung:
Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwalt (insbesondere Fachanwalt für Steuerrecht), Ihren Versicherer, einen Berater bei Ihrer Bank oder durch die für diese Themen zuständigen Ämter nicht ersetzen.