Stellen Sie einen Freistellungsauftrag!
Mit einem Freistellungsauftrag können Anleger Steuern sparen. Denn so stellen sie sicher, dass von Kapitalertragsauszahlungen wie Zinsen und Dividenden, von Fonds-Ausschüttungen sowie von den Gewinnen durch Verkäufe von Aktien keine Abgeltungssteuer abgezogen wird.
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